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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/30 93/09/0016 5Stammrechtssatz
Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheblich, wenn sich der Beamte in die Verhandlung der Sache ohne diesbezügliche Einwendungen einläßt (Hinweis E 11.1.1984, 82/09/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090122.X01Im RIS seit
20.11.2000