RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0122

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Veröffentlicht am 15.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §13a;
BDG 1979 §124 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 93/09/0016 5

Stammrechtssatz

Was die geltend gemachte Entziehung des Rechtes des Beamten auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senates nach § 124 Abs 3 BDG 1979 iVm § 13a AVG im erstinstanzlichen Verfahren betrifft, so ist ein solcher Verfahrensmangel dann unerheblich, wenn sich der Beamte in die Verhandlung der Sache ohne diesbezügliche Einwendungen einläßt (Hinweis E 11.1.1984, 82/09/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090122.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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