RS Vwgh 1994/9/20 92/04/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §353 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0335 2

Stammrechtssatz

Das Vorschreiben einer Auflage ist dann entbehrlich, wenn bereits nach der Beschreibung der zur Genehmigung vorliegenden Betriebsanlage die Vermeidung von Immissionen und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen vorgesehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992040279.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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