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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §353 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 90/04/0335 2Stammrechtssatz
Das Vorschreiben einer Auflage ist dann entbehrlich, wenn bereits nach der Beschreibung der zur Genehmigung vorliegenden Betriebsanlage die Vermeidung von Immissionen und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen vorgesehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992040279.X04Im RIS seit
20.11.2000