Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Eine bloße Gegenüberstellung des Dauerschallpegels mit den "betriebskausalen Störgeräuschimmissionen", ohne daß in schlüssig erkennbarer Weise vor allem auf das Verhältnis von Intensität, Klangcharakteristik und Häufigkeit der Störgeräusche gegenüber dem Grundgeräuschpegel und der Intensität, Klangcharakteristik und Häufigkeit der sonstigen sich über den Grundgeräuschpegel erhebenden Umgebungsgeräusche eingegangen wird, läßt - jedenfalls ohne nähere Begründung - keine Rückschlüsse auf eine Belästigung der Nachbarn durch "betriebskausale Immissionen" zu.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040054.X03Im RIS seit
20.11.2000