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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Wirksamkeit der Bestellung eines Vertreters gegenüber der Behörde erfordert gem § 10 AVG idF VOR DER NOV 1990 die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder die mündliche Vollmachtserteilung vor der Behörde; auf das der Behörde nicht bekanntgegebene Innenverhältnis zwischen Machtgeber und Machthaber kommt es nicht an (Hinweis E 7.9.1983, 82/03/0226).
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung ProzeßvollmachtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040210.X02Im RIS seit
20.11.2000