RS Vwgh 1994/9/20 93/04/0210

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Die Wirksamkeit der Bestellung eines Vertreters gegenüber der Behörde erfordert gem § 10 AVG idF VOR DER NOV 1990 die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder die mündliche Vollmachtserteilung vor der Behörde; auf das der Behörde nicht bekanntgegebene Innenverhältnis zwischen Machtgeber und Machthaber kommt es nicht an (Hinweis E 7.9.1983, 82/03/0226).

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Prozeßvollmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040210.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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