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50 GewerberechtNorm
B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzwidrigLeitsatz
Zu weiter örtlicher Untersagungsbereich der AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 6. Feber 1986 für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Kaugummi- und ZuckerlautomatenRechtssatz
Die Z XVI des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau vom 06.02.1986, mit welcher aufgrund des §52 Abs4 der GewO 1973 idF der Gewerbeordnungs-Novelle 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten (Kaugummi- und Zuckerlautomaten) zum Schutz von unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben (siehe VfSlg. 10594/1985).
Der Verfassungsgerichtshof sieht keinen Anlaß, von seiner Auslegung des §52 Abs4 GewO abzugehen (siehe VfSlg. 10050/1984).
(Anlaßfall: E v 04.12.89, B386/89 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides)
Schlagworte
Gewerberecht AutomatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:V89.1989Dokumentnummer
JFR_10108796_89V00089_01