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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/18/0033 E 22. März 1989 RS 1Stammrechtssatz
Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche BeurteilungAbstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040095.X01Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010