RS Vwgh 1994/9/20 94/04/0153

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Das Verlangen nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein (hier: Zuleitung eines bestimmten Aktes an eine näher bezeichnete Behörde) löst keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung aus (Hinweis E 17.2.1987, 85/05/0017).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040153.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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