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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3199/80 E 30. Oktober 1981 RS 1Stammrechtssatz
Der ärztliche Sachverständige hat auch dann, wenn, etwa hinsichtlich der Klangcharakteristik, subjektive Wahrnehmungen bedeutsam sein können, vor allem von den objektiv, etwa hinsichtlich der Lautstärke, aufgenommenen Beweisen in seinem Gutachten auszugehen (Hinweis VwGH 2.7.1981, 0900/78).
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder Befunde Sachverständiger Arzt Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040054.X02Im RIS seit
20.11.2000