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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hegt unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Bedenken dagegen, daß bereits die Errichtung (und nicht erst der Betrieb) eine gewerbliche Betriebsanlage einer Genehmigungspflicht iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 unterliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040087.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.05.2009