RS Vwgh 1994/9/20 93/04/0087

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §77 Abs1;
GewO 1973 §81 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Der VwGH hegt unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Bedenken dagegen, daß bereits die Errichtung (und nicht erst der Betrieb) eine gewerbliche Betriebsanlage einer Genehmigungspflicht iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040087.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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