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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/06 88/04/0190 1 (hier: zu diesen Voraussetzungen zählen auch die in § 14 Abs 2 GewO 1973 normierten Erfordernisse).Stammrechtssatz
Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd § 39 Abs 2 GewO sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insb auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlußgründen zu zählen ist (Hinweis E 11.4.1980, 731/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040074.X02Im RIS seit
20.11.2000