RS Vwgh 1994/9/20 93/04/0074

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13;
GewO 1973 §14 Abs2;
GewO 1973 §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 88/04/0190 1 (hier: zu diesen Voraussetzungen zählen auch die in § 14 Abs 2 GewO 1973 normierten Erfordernisse).

Stammrechtssatz

Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd § 39 Abs 2 GewO sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insb auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlußgründen zu zählen ist (Hinweis E 11.4.1980, 731/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040074.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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