RS Vwgh 1994/9/21 94/03/0152

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

10/02 Ämter der Landesregierungen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;
AVG §1;
VwGG §27;

Rechtssatz

Das Amt der Landesregierung ist Hilfsapparat sowohl für die Landesregierung (Landesverwaltung) als auch für den Landeshauptmann (mittelbare Bundesverwaltung). Eingaben, die an das Amt der Landesregierung gerichtet sind, sind - vornehmlich nach inhaltlichen Kriterien - der Behörde Landesregierung oder der Behörde Landeshauptmann zuzuordnen.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030152.X01

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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