RS VwGH Erkenntnis 1994/09/21 93/01/1530

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Rechtssatz

Der belangten Behörde ist es nicht verwehrt, Umstände, die bereits bei Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen gem § 10 StbG 1985 zu beurteilen waren, im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gem § 11 StbG 1985 heranzuziehen (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0093).

Schlagworte
Ermessen
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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