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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Dem Bf schadet der Umstand, daß er das von der Erstbehörde "vorgeschlagene" Gegengutachten nicht beigebracht hat, mangels Vorliegens eines mängelfreien Gutachtens, das die rechtliche Annahme der belangten Behörde zu tragen geeignet wäre, nicht.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011539.X02Im RIS seit
25.04.2001