RS Vwgh 1994/9/21 93/01/1539

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §52;

Rechtssatz

Dem Bf schadet der Umstand, daß er das von der Erstbehörde "vorgeschlagene" Gegengutachten nicht beigebracht hat, mangels Vorliegens eines mängelfreien Gutachtens, das die rechtliche Annahme der belangten Behörde zu tragen geeignet wäre, nicht.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011539.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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