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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrages wegen fehlender Legitimation; Möglichkeit der Geltendmachung der behaupteten Verfassungswidrigkeit in der gleichzeitig nach Art144 B-VG erhobenen BeschwerdeRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des MOG 1985.
Gleichzeitige Einbringung einer Beschwerde nach Art144 B-VG (siehe E v 07.12.89, B1333/88 ua.).
Da die Antragsteller somit die Möglichkeit hatten, die von ihnen geltend gemachte Verfassungswidrigkeit im Wege einer Beschwerde nach Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen, ist der Antrag - da man andernfalls zu einer Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes gelangte, die mit dem Charakter des Individualantrages als einem subsidiären Rechtsbehelf nicht in Einklang stünde, - als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:G172.1988Dokumentnummer
JFR_10108793_88G00172_01