RS Vwgh 1994/9/21 94/03/0061

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ist die belangte Behörde bei ihrer Beweiswürdigung ohnedies von jenem Sachverhalt ausgegangen, der nach dem Beschwerdevorbringen durch die amtswegige Vernehmung eines beantragten Zeugen hätte bewiesen werden können, dann ist in der Unterlassung der Vernehmung dieses Zeugen kein Verfahrensmangel zu erblicken.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030061.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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