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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist die belangte Behörde bei ihrer Beweiswürdigung ohnedies von jenem Sachverhalt ausgegangen, der nach dem Beschwerdevorbringen durch die amtswegige Vernehmung eines beantragten Zeugen hätte bewiesen werden können, dann ist in der Unterlassung der Vernehmung dieses Zeugen kein Verfahrensmangel zu erblicken.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030061.X01Im RIS seit
20.11.2000