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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
Eine Plakatwand, an der laufend wechselnde Plakate befestigt werden, kann keine untrennbare Einheit mit den einzelnen Plakaten bilden (Hinweis E 19.3.1990, 89/18/0136). Der Umstand, daß eine Plakatwand bereits seit vielen Jahren mit (verschiedenen) Plakaten versehen wird, spricht nicht für, sondern gegen das Vorliegen einer untrennbaren Einheit. Ein auf § 84 Abs 4 StVO gestützter Beseitigungsauftrag für die Plakatwand ist daher rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030082.X03Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2011