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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 10 Abs 3 StbG 1985 kommt eine Befassung des BMI erst dann in Frage, wenn die belBeh bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Zuge ihrer Ermessensübung beabsichtigt, den Antrag des Staatsbürgerschaftswerbers einer positiven Erledigung zuzuführen.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010397.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.03.2009