RS Vwgh 1994/9/21 94/03/0061

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Der Meinung, wonach die Lebenserfahrung dafür spreche, daß bei der Umstellung eines Poststempels, wenn schon ein Fehler passiere, dieser nur die Jahreszahl, nicht aber auch das Tagesdatum betreffe, vermag der VwGH nicht zu folgen. Eine Lebenserfahrung, die das eine oder andere wahrscheinlicher erscheinen lasse, ist dem VwGH vielmehr unbekannt.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030061.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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