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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Der Meinung, wonach die Lebenserfahrung dafür spreche, daß bei der Umstellung eines Poststempels, wenn schon ein Fehler passiere, dieser nur die Jahreszahl, nicht aber auch das Tagesdatum betreffe, vermag der VwGH nicht zu folgen. Eine Lebenserfahrung, die das eine oder andere wahrscheinlicher erscheinen lasse, ist dem VwGH vielmehr unbekannt.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030061.X02Im RIS seit
20.11.2000