RS Vwgh 1994/9/21 94/03/0152

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/02 Ämter der Landesregierungen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;
AVG §1;
B-VG Art10 Abs1 Z8;
B-VG Art102 Abs1;
GBefG 1952 §7a;
GBefG 1952 §7b;
VwGG §27;

Rechtssatz

Spricht ein Ansuchen eine Angelegenheit des GBefG an und ist es an das Amt der Landesregierung adressiert, so richtet sich dieses Ansuchen nicht an die Landesregierung als Behörde, sondern an den Landeshauptmann.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde Behördenorganisation Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030152.X02

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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