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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / AbgabenRechtssatz
Folge hinsichtlich der gemäß §178 Abs1 ZollG iVm. §225 Abs1 BAO geltend gemachten Sachhaftung - Interessenabwägung.
Keine Folge hinsichtlich der verfügten Beschlagnahme der gegenständlichen Waren - zwingendes öffentliches Interesse an der Sicherung der Hereinbringung von Abgabenschulden.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1490.1989Dokumentnummer
JFR_10099889_89B01490_01