RS Vwgh 1994/9/23 94/02/0325

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;

Rechtssatz

Bei in Fernsehsendungen gezeigten Vorkommnissen und wiedergegebenen Aussagen (hier: daß Untersuchungen der Atemluft mit einem Alkomaten unzuverlässig seien) handelt es sich begrifflich nicht um eine Tatsache oder ein Beweismittel iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020325.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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