RS Vwgh 1994/9/23 94/17/0314

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §7 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Über die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Kostenentscheidung hat der Kostenbeamte nicht zu befinden und es ist dies auch dem VwGH verwehrt (Hinweis: E 16.10.1992, 92/17/0229; E 26.3.1993, 90/17/0432).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170314.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten