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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GEG §7 Abs1;Rechtssatz
Über die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Kostenentscheidung hat der Kostenbeamte nicht zu befinden und es ist dies auch dem VwGH verwehrt (Hinweis: E 16.10.1992, 92/17/0229; E 26.3.1993, 90/17/0432).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170314.X01Im RIS seit
20.11.2000