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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0070 3Stammrechtssatz
Da die Frage, ob die Zeugenaussagen bezüglich das Vorliegen einer erheblichen Alkoholbeeinträchtigung des Beamten Glaubwürdigkeit verdienen oder nicht, nicht nachträglich durch das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen gelöst, sondern nur von den Mitgliedern des erkennenden Senates auf Grund ihres bei den mündlichen Verhandlungen unmittelbar gewonnenen persönlichen Eindruckes von Zeugen und Beschuldigtem im Rahmen der freien Beweiswürdigung gelöst werden kann, vermag der VwGH (im Beschwerdefall) in der Nichtbeiziehung eines medizinischen Sachverständigen zur Frage des Grades der (Nicht-)Alkoholisierung des Beamten zum fraglichen Zeitpunkt keinen relevanten Verfahrensmangel zu erblicken.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBesondere Rechtsgebiete Alkoholisierungfreie BeweiswürdigungBesondere Rechtsgebiete DiversesSachverhalt BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020319.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011