RS Vwgh 1994/9/23 93/02/0319

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/03/0067 2

Stammrechtssatz

Eine auf die Einwirkung durch Alkohol zurückführende Fahruntüchtigkeit stellt ohne Rücksicht auf die Höhe des Blutalkoholgehaltes und ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt der Atemluft eine Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO dar (Hinweis E 18.3.1988, 87/18/0129, VwSlg 12677 A/1988).

Schlagworte

TatbildAlkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberAlkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020319.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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