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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ausschlußverfahrens gemäß § 19 BörseG 1989 "NICHT MEHR" vorlägen, kann den VwGH nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides veranlassen, wenn die Voraussetzungen zu seiner Erlassung IM ZEITPUNKT DER ERLASSUNG vorlagen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170278.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015