RS Vwgh 1994/9/23 94/02/0288

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AtemalkoholmeßgeräteV;
B-VG Art18 Abs2;
Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/24 91/03/0343 2

Stammrechtssatz

Die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte des BMI stellen keine für den VwGH verbindliche Rechtsgrundlage dar (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0055). Im übrigen sind die ins Treffen geführten Richtlinien überholt, weil sie inzwischen (14. Mai 1990) neu gefaßt und versendet wurden und danach eine Wiederholung der Untersuchung in einem Fall wie dem vorliegenden vorgesehen ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020288.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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