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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AtemalkoholmeßgeräteV;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/24 91/03/0343 2Stammrechtssatz
Die Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte des BMI stellen keine für den VwGH verbindliche Rechtsgrundlage dar (Hinweis E 19.6.1991, 91/03/0055). Im übrigen sind die ins Treffen geführten Richtlinien überholt, weil sie inzwischen (14. Mai 1990) neu gefaßt und versendet wurden und danach eine Wiederholung der Untersuchung in einem Fall wie dem vorliegenden vorgesehen ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020288.X01Im RIS seit
11.07.2001