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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Die Neufassung des § 240 Abs 1 Wr LAO durch die Novelle 1992/40 hat mangels einer anderslautenden Inkrafttretensregelung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, das die oben genannte Novelle enthält, ausgegeben wurde, somit des 16.9.1992, ihre verbindende Kraft erlangt. Die Änderung der Rechtslage ist daher bei allen ab diesem Zeitpunkt wirksam werdenden Entscheidungen über Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu berücksichtigen, auch wenn die Versäumung der Frist - wie im vorliegenden Fall - vor dem genannten Inkrafttretenszeitpunkt erfolgte oder wenn erst nach diesem Zeitpunkt über eine Berufung gegen einen Bescheid über die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages entschieden wird, selbst wenn dieser Bescheid vor dem genannten Inkrafttretenszeitpunkt ergangen ist (Hinweis: E 31.10.1991, 90/16/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170276.X01Im RIS seit
11.07.2001