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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §82 Abs1Leitsatz
Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der VerfahrenshilfeRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde als verspätet wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1525.1989Dokumentnummer
JFR_10099774_89B01525_01