RS Vwgh 1994/9/23 93/02/0319

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Veröffentlicht am 23.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §24;

Rechtssatz

Das Begehren auf Beischaffung der Ermächtigungsurkunde des Meldungslegers zum Nachweis der erforderlichen Qualifikation des Meldungslegers iSd § 5 Abs 2 StVO stellt ein solches auf Aufnahme eines - unzulässigen - Erkundungsbeweises dar.

Schlagworte

Alkotest StraßenaufsichtsorganAblehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020319.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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