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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde eines Strafgefangenen wegen verfassungswidriger Haftbedingungen und unmenschlicher Behandlung mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über erstinstanzliche Bescheide bzw. zum Erkennen in der Sache selbst bei Säumnis der Behörde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Strafvollzug, BeschwerderechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B19.1990Dokumentnummer
JFR_10099774_90B00019_01