RS Vwgh 1994/9/26 93/10/0001

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Veröffentlicht am 26.09.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Lösung der Frage, ob eine Baulichkeit für eine bestimmte Nutzung erforderlich ist, kommt es auf subjektive, in der Person des Projektwerbers gelegene Umstände nicht an (Hinweis E 14.3.1994, 92/10/0397).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100001.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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