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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
Es handelt sich um Straferkenntnisse der Behörde erster Instanz, gegen die der Einschreiter nach Bewilligung der Verfahrenshilfe eine Beschwerde einzubringen beabsichtigt. Diese Beschwerde wäre aber, weil der Instanzenzug (noch) nicht erschöpft ist, gemäß §19 Abs3 Z2 lita VerfGG wegen Nichtzuständigkeit des VfGH zurückzuweisen.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1449.1989Dokumentnummer
JFR_10099774_89B01449_01