RS Vfgh 1990/2/26 B1449/89, B1450/89, B1451/89, B1452/89

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Es handelt sich um Straferkenntnisse der Behörde erster Instanz, gegen die der Einschreiter nach Bewilligung der Verfahrenshilfe eine Beschwerde einzubringen beabsichtigt. Diese Beschwerde wäre aber, weil der Instanzenzug (noch) nicht erschöpft ist, gemäß §19 Abs3 Z2 lita VerfGG wegen Nichtzuständigkeit des VfGH zurückzuweisen.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1449.1989

Dokumentnummer

JFR_10099774_89B01449_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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