RS Vwgh 1994/9/26 92/10/0148

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Veröffentlicht am 26.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §84 Z5;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Mit der durch den Begriff "liefern" der Arzneispezialitäten im Spruch hinreichend bezeichneten Übertragung der Verfügungsberichtigung an einen anderen, wurde die Verwaltungsübertretung in der Begehungsform des "Abgebens" iSd § 84 Z 5 AMG verwirklicht; daß die belangte Behörde das hinreichend umschriebene, zutreffend dem Tatbild des § 84 Z 5 AMG subsumierte Verhalten nicht dem "Abgehen", sondern dem (vorgelagerten) "Feilhalten" ("somit auf Lager zur Abgabe im Inland bereit gehalten") unterstellt, kann den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100148.X02

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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