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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AMG 1983 §84 Z5;Rechtssatz
Mit der durch den Begriff "liefern" der Arzneispezialitäten im Spruch hinreichend bezeichneten Übertragung der Verfügungsberichtigung an einen anderen, wurde die Verwaltungsübertretung in der Begehungsform des "Abgebens" iSd § 84 Z 5 AMG verwirklicht; daß die belangte Behörde das hinreichend umschriebene, zutreffend dem Tatbild des § 84 Z 5 AMG subsumierte Verhalten nicht dem "Abgehen", sondern dem (vorgelagerten) "Feilhalten" ("somit auf Lager zur Abgabe im Inland bereit gehalten") unterstellt, kann den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100148.X02Im RIS seit
06.03.2002