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L70507 Schischule TirolNorm
SchischulG Tir 1981 §5 Abs3;Rechtssatz
§ 5 Abs 3 Tir SchischulG 1981 stellt darauf ab, daß die Voraussetzungen der Beschränkung der Erteilung von Auskünften aus dem Strafregister nach § 6 TilgG - im Anwendungsbereich des § 6 Abs 3 TilgG einschließlich des Zeitablaufes - im Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides nach § 9 Abs 3 lit a Tir SchischulG 1981 bereits eingetreten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100232.X03Im RIS seit
20.11.2000