RS Vfgh 1990/2/26 B1399/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1990
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

MRK österr Vorbehalt zu Art5 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen "Ladungsbescheid" der Bundespolizeidirektion Wien.

Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung angesichts der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Reichweite des Vorbehalts zu Art5 MRK.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1399.1989

Dokumentnummer

JFR_10099774_89B01399_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten