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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs1 idF 1990/362;Rechtssatz
Der Standort und nicht der Ort der künftigen Betriebsstätte determiniert die "Angelegenheit" - soweit es die räumliche Komponente betrifft - des die Konzession erteilenden Bescheides. Dies erweist auch § 14 ApG, denn nur die Verlegung der öffentlichen Apotheke an einen anderen Standort, nicht der die Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des festgesetzten Standortes (§ 9 Abs 2) setzt eine neuerliche Prüfung des Bedarfes iSd § 10 voraus.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere RechtsproblemeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100459.X05Im RIS seit
25.04.2001