Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/05/25 92/15/0062 1Stammrechtssatz
Als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt auch, wenn ein erteilter Auftrag nicht vollständig, sondern nur teilweise befolgt wird (Hinweis B 18.3.1975, 173/75, VwSlg 8788 A/1975; B 14.10.1991, 91/15/0060). Dies gilt auch für die in dem Umstand gelegene Mangelhaftigkeit der Verbesserung, daß eine geringere Zahl von Ausfertigungen der Beschwerde bzw des Ergänzungsschriftsatzes als aufgetragen und erforderlich vorgelegt wurde (Hinweis B 12.12.1989, 89/08/0120).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070127.X01Im RIS seit
20.11.2000