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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Daß es sich bei einem Regulierungsverfahren der Wildbachverbauung und Lawinenverbauung um ein Verfahren "mit anderen Parteien und einem anderen Antragsteller" handelte, welches noch nicht abgeschlossen war, stand im Grunde des § 46 AVG der Möglichkeit nicht entgegen, die im dortigen Verfahren ganz anders ermittelten Hochwasserwerte in die Grundlagen des im konkreten Fall durchzuführenden Ermittlungsverfahrens (hier für die Bewilligung einer Kleingartenanlage nach § 38 Abs 1 WRG) miteinzubeziehen.
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X10Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016