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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienNorm
ABGB §1091;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/30 91/17/0192 2Stammrechtssatz
Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Warenlager, Forderungen usw besitzt, so ist Pacht anzunehmen. Sind hingegen nur körperliche Sachen vorhanden, zB eines schon stillgelegten Betriebes, so liegt Miete vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170066.X02Im RIS seit
11.07.2001