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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Rückzug auf ein in der Person als Sachverständigen gelegenes Begründungselement, nämlich dessen besondere Zuverlässigkeit, kann die Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgetragenen Sachargumenten niemals ersetzen (Hinweis E 18.2.1994, 93/07/0102).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBeweismittel SachverständigenbeweisParteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X05Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
10.06.2016