RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0076

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Der Rückzug auf ein in der Person als Sachverständigen gelegenes Begründungselement, nämlich dessen besondere Zuverlässigkeit, kann die Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgetragenen Sachargumenten niemals ersetzen (Hinweis E 18.2.1994, 93/07/0102).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBeweismittel SachverständigenbeweisParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X05

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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