RS Vwgh 1994/9/27 94/07/0025

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;
FlVfGG §3;
FlVfLG NÖ 1975 §10;
FlVfLG NÖ 1975 §11;
FlVfLG NÖ 1975 §12;

Rechtssatz

Die Mitwirkung jenes Organwalters, welcher den Bescheid über den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan für die Agrarbezirksbehörde gezeichnet hatte, an der Beschlußfassung über den nunmehr angefochtenen Bescheid (Abweisung der Berufung gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmebegehrens betreffend das die Erlassung des Besitzstandsausweises behandelnde abgeschlossene Verfahren) konnte den von den Beschwerdeführern gesehenen Befangenheitsgrund des § 7 Abs 1 Z 5 AVG schon deswegen nicht verwirklichen, weil es sich beim Bescheid über Besitzstandsausweis und Bewertungsplan nicht um den Bescheid gehandelt hat, der im vorliegenden Berufungsverfahren der belangten Behörde angefochten war.

Schlagworte

Einfluß auf die Sachentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070025.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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