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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §7 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die Mitwirkung jenes Organwalters, welcher den Bescheid über den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan für die Agrarbezirksbehörde gezeichnet hatte, an der Beschlußfassung über den nunmehr angefochtenen Bescheid (Abweisung der Berufung gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmebegehrens betreffend das die Erlassung des Besitzstandsausweises behandelnde abgeschlossene Verfahren) konnte den von den Beschwerdeführern gesehenen Befangenheitsgrund des § 7 Abs 1 Z 5 AVG schon deswegen nicht verwirklichen, weil es sich beim Bescheid über Besitzstandsausweis und Bewertungsplan nicht um den Bescheid gehandelt hat, der im vorliegenden Berufungsverfahren der belangten Behörde angefochten war.
Schlagworte
Einfluß auf die SachentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994070025.X02Im RIS seit
25.01.2001