RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0076

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Es kann nicht Wesen einer bloß nachprüfenden Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof sein, einen von der - zu einer sachbezogenen Begründung ihres Bescheides verpflichteten - Behörde nicht geleisteten Begründungsaufwand vorweg zu ersetzen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGHBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X07

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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