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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Nicht jede der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgabe verfolgt einen wissenschaftlichen Zweck. Dementsprechend enthält § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 iZm den der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben den besonderen Hinweis "welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130143.X01Im RIS seit
20.11.2000