RS Vfgh 1990/2/26 B118/90

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe

Rechtssatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Justiz, mit dem für ein näher umschriebenes, ungebührliches Benehmen (§107 Abs1 Z9 iVm §109 Z3 StVG) das Recht auf Verfügung über das Hausgeld in der Dauer von zwei Wochen entzogen wurde (und zwar als Ordnungsstrafe) wegen Aussichtslosigkeit.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B118.1990

Dokumentnummer

JFR_10099774_90B00118_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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