RS Vwgh 1994/9/28 93/12/0068

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs5;
BDG 1979 §40 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs3;

Rechtssatz

Ist ein tauglicher Remonstrationsgrund iSd § 44 Abs 3 BDG 1979 vorgebracht worden, so hindert eine fehlerhafte rechtliche Qualifikation dieses Grundes durch den Beamten die Wirksamkeit der Remonstration nicht (hier: eine in Form einer Weisung ergangenen Personalmaßnahme wurde wegen Unzuständigkeit, aber auch - erkennbar - deshalb bekämpft, weil sie in Form eines Bescheides hätte ergehen müssen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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