RS Vwgh 1994/9/28 91/13/0081

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z4 litb;
EStG 1988 §26 Z4 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0082

Rechtssatz

Der VwGH teilt nicht die Ansicht, wonach es genüge, wenn EINE Nächtigung in die Dienstreise falle, um für alle Reisetage das erhöhte Tagesgeld zum Tragen kommen zu lassen. Die in § 26 Z 4 lit b EStG 1988 in der Stammfassung in der Wortfolge "gebührt Nächtigungsgeld oder fällt eine Nächtigung in die Dienstreise..." alternativ verwendeten Tatbestandsmerkmale sind tagesbezogen zu verwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130081.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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