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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26 Z4 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0082Rechtssatz
Der VwGH teilt nicht die Ansicht, wonach es genüge, wenn EINE Nächtigung in die Dienstreise falle, um für alle Reisetage das erhöhte Tagesgeld zum Tragen kommen zu lassen. Die in § 26 Z 4 lit b EStG 1988 in der Stammfassung in der Wortfolge "gebührt Nächtigungsgeld oder fällt eine Nächtigung in die Dienstreise..." alternativ verwendeten Tatbestandsmerkmale sind tagesbezogen zu verwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130081.X01Im RIS seit
03.04.2001