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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Da § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF 1993/818 auf die §§ 34 ff BAO ausdrücklich verweist, reicht, wenn nicht die Statuten des Abgabepflichtigen die Förderung eines wissenschaftlichen Zweckes enthalten, ein allenfalls "hoher wissenschaftlicher Wert" von der tatsächlichen Geschäftsführung zuzurechnenden Aktivitäten nicht aus, um eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides, in dem der Antrag auf Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF 1993/818 abgelehnt wurde, aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130143.X02Im RIS seit
20.11.2000