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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AmtssitzAbk IAEO 1958 Art11 Abschn27 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0087Rechtssatz
Sieht ein Amtssitzabkommen vor, daß die Angestellten einer Organisation mit Rücksicht auf ihre Privilegierung insbesondere auch auf steuerlichem Gebiet von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen sein sollen, so erscheint es nicht unsachlich, auch die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten der privilegierten Angestellten von diesen Leistungen auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130086.X02Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2011