RS Vwgh 1994/9/28 93/12/0068

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40;
BDG 1979 §44 Abs1;
B-VG Art20 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Weisungen sind einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, deren Wirksamkeit - sofern aus ihrem Inhalt nichts anderes abzuleiten ist - nicht von weiteren Umständen abhängig ist. Der Eintritt der Wirksamkeit einer Weisung setzt nicht in jedem Fall voraus, daß der Bea in der Lage ist, die Weisung zu befolgen (hier: Zusammentreffen des angeordneten Dienstantrittes mit Urlaub, Dienstzuteilung bzw Krankheit).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120068.X07

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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