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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144;Rechtssatz
Dem Antrag des Fremden an den VwGH, seine Beschwerde betreffend die Ablehnung des Antrages auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes dem VfGH zur Prüfung vorzulegen, ob durch seine Abschiebung auch Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt werden, kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht entsprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180597.X03Im RIS seit
20.11.2000